W-LAN in der Grundschule

Anfrage Kyritz macht.

Ist in allen Klassenräumen der Goethegrundschule WLAN installiert? Sind für die Schüler zur Ausleihe genügend Notebooks/ iPads angeschafft wurden und wie werden diese aktiv eingesetzt bzw. genutzt?

Wurden die dafür zur Verfügung stehenden Fördermittel beantragt? Gibt es ein digitales Schulkonzept – was wurde bisher konzipiert/ erreicht/ umgesetzt? Beantragt die Stadt als Schulträger die Fördermittel?

Antwort Amt für Bürgerservice, Bildung und Soziales

Aktuell ist nur in 2 Unterrichtsräumen WLAN verfügbar, im Rahmen des Digitalpaktes soll jedoch in jedem Raum WLAN zur Verfügung gestellt werden, sofern dies baulich möglich ist. Eine entsprechende Begehung hierzu erfolgt mit Herrn Oestreich und Herrn Sommer in den kommenden Wochen.

Die Goetheschule verfügt aktuell über 60 Tablets und 28 fest installierte Computer, die für den Unterricht zur Verfügung stehen. Der Wunsch der Schule war es über den Digitalpakt 120 weitere Tablets und 36 fest installierte Computer zu beschaffen, allerdings beschränkt der Fördermittelgeber die Beschaffung mobiler Endgeräte auf 25.000 Euro je Schule, weshalb wir über die Fördermittel je nach Tablet-Modell nur max. 60-100 Geräte, statt der gewünschten 120 Geräte beschaffen können.

Von der ILB erhielt ich zum Thema Förderung mobiler Endgeräte folgende Information:

Auszug aus der Richtlinie
2.1.5 schulgebundene mobile Endgeräte

c) bei Anträgen für allgemeinbildende Schulen gemäß § 16 BbgSchulG die Gesamtkosten für mobile Endgeräte am Ende der Laufzeit des „DigitalPakts Schule“ entweder

aa) 20 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens für alle allgemeinbildenden Schulen pro Schulträger oder

bb) 25.000 Euro je einzelner Schule

oder beides nicht überschreiten.

Gem. Anlage 1 der Richtlinie steht ihnen eine Gesamtzuwendung für mehrere Schulen zu. 20 % davon ist die maximale Grenze für mobile Endgeräte aller Schulen oder 25.000 EUR je einzelner Schule.

Zumindest ich interpretiere die Regelung aktuell so, dass pro Schule nicht mehr als 25.000 Euro ausgeben werden dürfen. 20% des Fördersumme beider Schulen wären sonst 63542,20 Euro.

Zur Frage im Hinblick auf die Ausleihe von Notebooks/IPads wird ergänzt:

Bei Ihrer Anfrage beziehen Sie sich auf das Sofortausstattungsprogramm des Bundes in Höhe von 500 Mio. Euro, um die Schulen beim digitalen Unterricht zu unterstützen. Ziel ist, Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf mobile Endgeräte als Leihgeräte über die Schulträger zur Verfügung zu stellen. Im Hinblick auf die Umsetzung des Ausstattungsprogramms hat die Stadt dem MBJS im Rahmen einer Vorabfrage die Anzahl der Schülerinnen und Schüler gemeldet, die gemäß § 111 BbgSchulG i.V.m. § 12 Lernmittelverordnung zum 01. Juni 2020, also zum Schuljahr 2019/2020, von der Zuzahlung des Eigenanteils befreit waren. Die Förderrichtlinie befindet sich derzeit noch in Abstimmung innerhalb der Ministerien. Aus diesem Grunde sind Aussagen zum Antragsverfahren, zur Förderquote sowie über die konkrete Zuwendungssumme nicht möglich. Darüber hinaus erwarten wir Regelungen zum Vergabeverfahren, angekündigt ist auch die Möglichkeit einer zentralen Beschaffung über den Zentraldienst der Polizei. Ich gehe davon aus, dass bei dieser Variante ein bestimmtes Endgerät vorgegeben wird. Das bedarf noch einer Klärung mit dem EDV-Team.
Soweit erst einmal zum aktuellen Stand. Zum weiteren Verfahren informiere ich Sie nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie bzw. mit der Antragstellung.

W-LAN in der Grundschule

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