Anfrage Kyritz macht. vom 28.07.2019
Die Pächterin der Kyritzer Insel nutzt seit Juli 2019 einen Benzinmotor (15 PS) für die Fahrt mit ihrem Transportfloss. Von welcher Behörde wurde diese Genehmigung erteilt und auf welcher Grundlage?
Laut der Anfrage und Aussage des Wählers gibt es eine Verordnung vom Land Brandenburg die zwingend einzuhalten ist – dass der motorisierte Verkehr auf dem Kyritzer See nur für Fahrgastunternehmen (Dampfer), Fähre, Wasserwacht und den Sportvereinen (Segler/ Ruderer) genehmigt werden darf/ ist. Wir bitten um Zusendung der Genehmigung und deren Grundlagen.
Antwort aus der Stadtverwaltung vom 02.08.2019
§ 47 (4) Nr. 1 Landesschifffahrtsverordnung besagt, dass der Untersee von der Mündung Waldkanal bis zum Wehr Untersee einschließlich des Klempowsees nicht mit Fahrzeugen, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden, befahren werden darf. Auf Antrag kann eine Ausnahmegenehmigung durch das Landesamt für Bauen und Verkehr erteilt werden.
Für das Transportfloß wurde eine schifffahrtsrechtliche Genehmigung durch das Landesamt für Bauen und Verkehr erteilt.
Anfrage Kyritz macht. vom 28.07.2019
Weiterhin stellt der Wähler die Frage, wer die Fahrpreise der Fähre festlegt und ob diese beschränkt sind? Der Wähler findet den derzeitigen Fahrpreis von 3 Euro als nicht angemessen und bezeichnete diesen als Abzocke!
Antwort der Stadtverwaltung vom 02.08.2019
Die Stadt Kyritz ist nicht Betreiberin der Fähre. Der Fährbetrieb ist als privates Gewerbe angemeldet.