Notarzteinsätze bei Bewohnern an der Promenade

Anfrage Kyritz macht. vom 15.9.2019

An der Ecke An der Mauer/ An der Promenade gibt es fest installierte Betonpfeiler, so dass nur die Durchfahrt für Fußgänger/ Radfahrer möglich. Es gab in den letzten 24 Monaten mehrere Notarzteinsätze bei Bewohnern An der Promenade. Dabei wurde – jeweils durch das RNK – der zu versorgende Notfall nicht sofort angefahren, weil sie die Zufahrt nicht nutzen konnten und dann erst durch Familiengehörige (tlw. durch Mitfahrt im RNK) über die Mühlenstraße richtig geleitet werden mussten. Plant die Stadt Kyritz dort die Installation eines automatisch (nur durch RNK/ Feuerwehr/ …) versenkbaren Verkehrspfeilers, um die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten? Was würde solch eine Maßnahme kosten? 

Antwort vom Amt für Stadtentwicklung und Bauen

Vor geraumer Zeit wurde an die Stadtverwaltung Kyritz eine Problematik hinsichtlich verkehrswidrigen Verhaltens durch Befahren eines Gehweges mit Kraftfahrzeugen in der Promenade herangetragen. Durch eine umfassende Betrachtung des Sachverhaltes wurde festgestellt, dass der besagte Streckenabschnitt, gewidmet als Gehweg, von Kraftfahrzeugen verbotener Weise befahren wird. Als verkehrssicherungspflichtiger Straßenbaulastträger und der daraus resultierenden rechtlichen Verpflichtungen, ist die Stadt Kyritz für die Umsetzung der rechtlichen Normen zuständig. Nach Würdigung alle Belange und mit dem Ziel, der Gefahrenabwehr, wurden Beton-Poller im benannten Bereich gesetzt. Diese Maßnahme ist durch eine Verkehrsrechtliche Anordnung der Verkehrsbehörde des Landkreises OPR angeordnet und wurde demzufolge umgesetzt.. Somit ist eine Befahrung des Gehweges in Richtung Hospitalstraße und in Gegenrichtung mit Kraftfahrzeugen nicht mehr möglich. Im Vorfeld der Maßnahme wurden alle Träger öffentlicher Belange (TöB) kontaktiert und angehört. Im Ergebnis des Anhörungsverfahrens ist festzuhalten, dass für alle TöB der angestrebte Zielverkehr gewährleistet ist. Probebefahrungen der Rettungsdienste ergaben, dass auch ohne Poller-Sperrung der benannte Streckenabschnitt in beiden Fahrtrichtungen wegen der örtlichen Besonderheiten (Engstellen, Steigung), nicht als Zufahrt nutzbar ist. Durch die besondere örtliche Begebenheit des Gebietes, hinsichtlich der Anfahrt von Rettungsdiensten, wurden der Leitstelle in Potsdam Streckenpläne zu Verfügung gestellt. Damit Rettungskräfte schnellstmöglich den Weg zum Einsatzort finden, wurden diese Streckenpläne in das Alarmsystem eingearbeitet. Dadurch stehen in Notfällen den alarmierten Rettungskräften alle relevanten Informationen bezüglich der Grundstücksanfahrten der Promenade zu Verfügung. Der Leitstelle wurde mitgeteilt, dass die Zufahrt zu den Grundstücken Hausnummer 1-7 An der Promenade, nur über Zufahrt aus Richtung Maxim-Gorki-Straße/Hospitalstraße erfolgen kann und dass die Grundstücke 9-17 An der Promenade nur über die Zufahrt über die Mühlenstraße erreichbar sind. Eine Veränderung  der technischen Lösung und des jetzt vorherrschenden verkehrsrechtlichen Systems im benannten Bereich ist durch Stadt Kyritz nicht vorgesehen.

Notarzteinsätze bei Bewohnern an der Promenade

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