Anfrage 5 Fraktion Kyritz macht. vom 15.9.2019
Gibt es zum bestehenden Gewerbegebiet an der B5 („Das Eingangstor zur Stadt“) eine Konzeptionierung/ Ziel durch die Stadt? Wenn ja, bitten wir um Zusendung dieser Konzeptionierung? Wie sind dort die Eigentumsverhältnisse (Flurkarte mit Nennung EGt.)? Gibt es Anfragen zur Erweiterung und evtl. neuen Nutzern?
Antwort vom Amt für Stadtentwicklung und Bauen
Für das Gebiet direkt an der B5 Kreuzung Westfahlenallee gibt es aktuell kein ausgearbeitetes Konzept für eine Erweiterung oder Anpassung. Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet erfasst, sodass eine Ansiedlung durch Gewerbe grundsätzlich ermöglicht wird. Allerdings gibt es derzeit keinen rechtskräftigen Bebauungsplan für dieses Gebiet und somit nur Bestandsschutz. Eine Erweiterung bestehender Objekte ist möglicherweise durch kleinere Anbauten möglich und muss individuell durch eine Bauvoranfrage bei der unteren Bauaufsichtsbehörde angefragt werden. Neuansiedlungen sind derzeit nicht möglich. Es gab bisher eine Anfrage zur Erweiterung einer bestehenden Gewerbeeinheit. Konkrete Anfragen zur Neuansiedlung von Gewerbe liegen bisher nicht vor. Es gab vereinzelte Anfragen zu den Grundstücken direkt angrenzend B5/Westfahlenalle, allerdings besteht hier zum einen die Problematik des Bebauungsverbots aufgrund der elektrischen Überlandspannungsleitungen und zum anderen ist dieses Teilstück im rechtskräftigen B-Plan Gewerbegebiet Holzhausener Straße/Leddiner Weg als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Das Gesamtgebiet gliedert sich in drei Eigentümergruppen (siehe Auszug Flurkarte im Anhang), Ein Teil der Grundstücke sind im Besitz der Stadt Kyritz, ein Teil in privatem Besitz bzw. handelt es sich um Körperschaften privaten Rechts und ein dritter Teil der Grundstücke ist im Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.